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Mitwirkungspolitik

Mitwirkungspolitik der ARTS Asset Management GmbH gemäß § 185 BörseG

Die ARTS Asset Management GmbH ist als Vermögensverwalter (externer Fondsmanager von Investmentfonds an welchen die Vermögensverwaltung ausgelagert wurde) gem. § 185 BörseG verpflichtet, hinsichtlich der von ihr gemanagten Investmentfonds eine Mitwirkungspolitik gem. § 185 BörseG auszuarbeiten und zu veröffentlichen oder eine unmissverständliche und mit Gründen versehene Erklärung abzugeben, wenn keine Angaben zur Mitwirkungspolitik gemacht werden.

Die gegenständliche Mitwirkungspolitik umfasst primär die Vorgehenswiese im Zusammenhang mit der Ausübung von Stimmrechten im Zusammenhang mit Veranlagungen in Aktien börsennotierter Gesellschaften. Aufgrund der Tatsache, dass die ARTS Asset Management GmbH hauptsächlich in andere Investmentfonds (OGAW-Zielfonds) investiert und Aktien börsennotierter Gesellschaften nur in sehr geringem Ausmaß Teil der Dienstleistung sind, besteht damit einhergehend auch keine bedeutende Möglichkeit zur Mitwirkung an Entscheidungen von börsennotierten Gesellschaften.

Prinzipiell gilt, dass eine solche Mitwirkung - aus Effizienzgründen - erst dann erfolgt, wenn ein maßgeblicher Anteil an der Marktkapitalisierung einer Aktiengesellschaft vorhanden ist. Dieser maßgebliche Anteil ist aus Sicht der ARTS Asset Management GmbH gegeben, wenn zumindest 3% der Stimmrechte gehalten werden. Ausgenommen davon ist die Mitwirkungspolitik des nachhaltigen Investmentfonds C-QUADRAT ARTS Total Return ESG – hier erfolgt eine Stimmrechtsausübung durch einen externen Dienstleister (ISS-ESG). ISS-ESG wurde mit der Analyse der Hauptversammlungs-Unterlagen sowie der Umsetzung des Abstimmungsverhaltens gemäß den „Continental Europe Proxy Voting Guidelines” beauftragt.

Aus diesen Gründen verzichten wir im Sinne der Erläuterungsmöglichkeit nach § 185 Absatz 1 BörseG darauf, eine detaillierte Mitwirkungspolitik zu veröffentlichen.